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   EuGH, 08.07.1999 - C-234/92 P   

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https://dejure.org/1999,3038
EuGH, 08.07.1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder

  • Europäischer Gerichtshof

    Shell / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Shell / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 2
    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • EU-Kommission

    Shell / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Auslastung des Polypropylenmarktes; Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 81; ; Verfahrensordnung Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-11/89 - Aufhebung des Urteils T-11/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Mit Schriftsatz, der am 6. März 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Rechtsmittelführerin beim Gericht beantragt, wegen der Erklärungen, die die Kommission in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Urteil vom 27. Februar 1992, Slg. 1992, II-315; im folgenden: PVC-Urteil des Gerichts) und auf einer Pressekonferenz abgegeben hat, die sie am 28. Februar 1992 nach Verkündung des Urteils in den vorgenannten Rechtssachen abhielt, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und eine Beweisaufnahme anzuordnen.

    In Randnummer 374 hat das Gericht ausgeführt: "Es ist darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) als solches keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren rechtfertigt.

    Insbesondere haben die Klägerinnen im Gegensatz zu den PVC-Verfahren (Urteil vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, a. a. O., Randnrn.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Die Streithelferin könne sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89 (Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch J. Currall, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Shell International Chemical Company Ltd hat mit Rechtsmittelschrift, die am 20. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89 (Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. die Urteile vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 77/70, Prelle/Kommission, Slg. 1971, 561, Randnr. 7, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 53) kann einem Antrag auf Beweisaufnahme, der nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung gestellt worden ist, nur stattgegeben werden, wenn er Tatsachen von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits betrifft, die der Betroffene nicht schon vor dem Ende der mündlichen Verhandlung geltend machen konnte.
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In bezug auf die gegen die Streithilfe insgesamt erhobene Einrede der Unzulässigkeit ist vorab zu bemerken, daß der Beschluß vom 30. September 1992, durch den der Gerichtshof DSM als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Rechtsmittelführerin zugelassen hat, einer erneuten Prüfung der Zulässigkeit der Streithilfe von DSM nicht entgegensteht (siehe in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Die vom Gericht vorgenommene Würdigung der ihm vorgelegten Beweismittel ist, sofern diese nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (siehe u. a. Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Außerdem hätte die Rechtsmittelführerin dem Gericht schon in ihrer Klageschrift wie einige Kläger in den PVC-Sachen zumindest einen Anhaltspunkt für die Sachdienlichkeit der prozeßleitenden Maßnahmen oder der Beweisaufnahme für das Verfahren geben können, um nachzuweisen, daß die Polypropylen-Entscheidung nach ihrem Erlaß durch das Kommissionskollegium geändert worden war (siehe dahin gehend Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnrn.
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In entsprechender Weise wie in den Polypropylen-Sachen habe das Gericht in denUrteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1995, II-957, Randnrn. 28 bis 31) argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, daß diese nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Widerlegung der Gültigkeitsvermutung für die von ihnen angefochtene Entscheidung vorgetragen hätten.
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 in abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, I-1847) (im folgenden Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von Imperial Chemical Industries plc (im folgenden: ICI) nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele.
  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Im Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-195/91 P (Bayer/Kommission, Slg. 1994, I-5619) habe der Gerichtshof das Vorbringen, daß die Kommission gegen ihre Geschäftsordnung verstoßen habe, zurückgewiesen, weil dies nicht wirksam vor dem Gericht geltend gemacht worden sei.
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Hierzu ist zu bemerken, daß die Beschlüsse vom 1. und 10. Juli 1998 über die Zulassung des Königreichs Spanien als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 zwar einer erneuten Prüfung der Zulässigkeit der Streithilfe bei der Entscheidung über den Rechtsstreit nicht entgegenstehen (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/92 P, Shell/Kommission, Slg. 1999, I-4501, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-195/91

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    (4) ° Es handelt sich um die Rechtssachen C-199/92 P, C-200/92 P, C-227/92 P, C-234/92 P, C-235/92 P und C-245/92 P.
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